ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG DER Y7GYM GMBH

1. Vertragsschluss

1.1 Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Studioeinrichtungen ist ausschließlich mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.2 Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten erhoben.

1.3 Jugendliche Mitglieder
Mitglieder unter 18 Jahren sind verpflichtet, auf Verlangen den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu erbringen.

2. Zutrittsmedium

2.1 Zugangsberechtigung
Mit Abschluss der Mitgliedschaft erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband). Ohne Mitführung kann der Zutritt verweigert werden.

2.2 Erstausstellungsgebühr
Für die erstmalige Ausstellung wird eine Gebühr von EUR 19,90 erhoben.

2.3 Sorgfaltspflicht
Das Zutrittsmedium ist sicher aufzubewahren. Ein Verlust ist unverzüglich zu melden.

2.4 Unübertragbarkeit
Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich. Die Weitergabe des Zutrittsmediums an Dritte kann mit einer Vertragsstrafe von EUR 50,00 geahndet werden.

2.5 Neuausstellung
Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig.

2.6 Bargeldlose Zahlung
Für Zusatzleistungen kann eine bargeldlose Zahlung über das Zutrittsmedium eingeführt werden. Rückerstattungen erfolgen ausschließlich auf das Girokonto.

3. Studionutzung

3.1 Hausordnung
Die Nutzung des Studios unterliegt der Hausordnung. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

3.2 Spinde
Spinde dürfen nur während der Anwesenheit genutzt werden. Fundsachen werden bis zu drei Monate aufbewahrt.

3.3 Kundenparkplätze
Parkplätze dürfen ausschließlich während der Studioanwesenheit genutzt werden. Parkkarten sind sichtbar auszulegen.

4. Pflichten des Mitglieds

4.1 Begleitpersonen und Tiere
Begleitpersonen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Tiere sind nicht erlaubt.

4.2 Verhaltenspflichten
Wiederholte Verstöße trotz Abmahnung berechtigen das Studio zur außerordentlichen Kündigung.

4.3 Änderungen persönlicher Daten
Änderungen von Name, Adresse oder Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.

5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug

5.1 Fälligkeit
Mitgliedsbeiträge entstehen mit Abschluss der Mitgliedschaft. Die Zahlungsweise erfolgt monatlich oder jährlich gemäß Vereinbarung.

5.2 Rückbuchungskosten
Entstehende Bankrücklastkosten trägt das Mitglied.

5.3 Zahlungsverzug
Das Studio ist berechtigt, Mahnkosten, Verzugszinsen sowie ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen.

5.4 Gesamtfälligkeit
Bei Verzug von mindestens drei Monatsbeiträgen wird der gesamte offene Betrag sofort fällig.

5.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Dauer der Mitgliedschaft, Vorabnutzung, Kündigung, Stilllegung

6.1 Erstlaufzeit
Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.

6.2 Vorabnutzung
Eine Vorabnutzung ist gegen Entgelt möglich. Die Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.

6.3 Vertragsverlängerung
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

6.4 Ordentliche Kündigung
Nach Verlängerung beträgt die Kündigungsfrist mindestens einen Monat.

6.5 Außerordentliche Kündigung
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein Wohnortwechsel stellt keinen Kündigungsgrund dar.

6.6 Stilllegung
Eine Stilllegung ist nach Vereinbarung möglich. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.7 Form der Kündigung
Kündigungen sind ausschließlich in Textform wirksam.

7. Verbotene Substanzen im Studio

7.1 Verbot
Rauchen, Alkohol, Suchtmittel, Anabolika sowie nicht verschreibungspflichtige leistungssteigernde Mittel sind untersagt.

7.2 Vertragsstrafe
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe erhoben: erstmalig EUR 30,00, bei Wiederholung EUR 60,00. Ein Schadensnachweis ist nicht erforderlich.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Mitgebrachte Gegenstände
Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2 Wesentliche Vertragspflichten
Die Haftung ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

9. Forderungsabtretung und Datenschutz

9.1 Forderungsabtretung
Das Studio ist berechtigt, Forderungen an externe Dienstleister abzutreten.

9.2 Datenweitergabe
Das Mitglied stimmt der Weitergabe erforderlicher personenbezogener Daten zum Zwecke des Forderungseinzugs zu.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

10.2 Streitschlichtung
Das Studio nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG teil.

11. Nutzung der Sauna, des Eis- und Außenbereichs

11.1 Eigene Verantwortung
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die gesundheitliche Eignung wird vorausgesetzt.

11.2 Haftung
Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.3 Hausordnung und Sicherheit
Hausordnung und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

11.4 Zeiten und Ausstattung
Öffnungs- und Heizzeiten sowie die Nutzung von Liegen erfolgen nach Ermessen des Betreibers. Ein Anspruch auf Beitragsminderung oder Kündigung besteht nicht.

11.5 Mitgebrachte Gegenstände
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

11.6 Gesundheit und Hygiene
Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden dürfen diese Bereiche nicht nutzen.

2. Nutzung des Baby-Gym-Bereichs

12.1 Verantwortung
Die Nutzung ist ausschließlich für Säuglinge und Kleinkinder unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten vorgesehen. Eine Betreuung durch das Studio erfolgt nicht.

12.2 Sicherheit
Kinder sind sicher und ausschließlich in den vorgesehenen Vorrichtungen unterzubringen.

12.3 Haftung
Es besteht keine Haftung außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.4 Rücksichtnahme
Der Trainingsbetrieb anderer Mitglieder darf nicht gestört werden.

12.5 Mitgebrachte Gegenstände
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

12.6 Hygiene
Windeln sind verpflichtend. Speisen sind nicht gestattet.

12.7 Einschränkungen
Bei Verstößen kann die Nutzung eingeschränkt oder untersagt werden.

13. Nutzung der Kursräume

(Pilates Reformer und klassischer Kursraum)

13.1 Zugangsberechtigung
Die Nutzung ist ausschließlich angemeldeten Mitgliedern und Kursleitern gestattet.

13.2 Verantwortung
Die Nutzung hat bestimmungsgemäß zu erfolgen. Hausordnung sowie Sicherheits- und Hygienevorschriften sind einzuhalten.

13.3 Haftung
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13.4 Pflichten der Nutzer
Geräte sachgemäß nutzen
Nutzung nur nach vorheriger Anmeldung oder Buchung
Räume nach Nutzung ordentlich hinterlassen
Schäden unverzüglich melden

13.5 Mitgebrachte Gegenstände
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.


Stand: 12/2025

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